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Versicherungs-Ratgeber: Hilfreiche Verbrauchertipps

Übersicht unserer Versicherungs-Ratgeber und Tipps

Witwenrente: Wie wird diese mit der eigenen Rente verrechnet?
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Witwenrente: Wie wird diese mit der eigenen Rente verrechnet?

Der Tod eines Partners ist schmerzlich. Er wirft nicht nur Fragen auf, wie der Alltag ohne den Verstorbenen bewältigt werden soll, sondern auch, wie es mit der wirtschaftlichen Existenz des Hinterbliebenen weitergeht. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente. Diese wird mit den eigenen Einkünften des Hinterbliebenen, also mit der eigenen Rente, verrechnet.

Gaunerzinken: die Geheimsprache der Einbrecher
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Hausratversicherung: Wie berechnet sich die Entschädigung?
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Mehr rund um Versicherungen

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.

  • Für die Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
    • elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Versicherungsunternehmens (vormals Deckungskarte)
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nicht bei allen Zulassungsstellen notwendig)

    Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
    • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
    • für abgemeldete Fahrzeuge: Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung

    Sie können auch eine andere Person mit der Fahrzeugzulassung beauftragen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vollmacht des Fahrzeughalters. Die mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragte Person muss neben dem eigenen Personalausweis auch den Personalausweis des Halters bzw. dessen Reisepass mit Meldebestätigung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

    Weitere Informationen: Kfz-Zulassung, elektronische Versicherungsbestätigung

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