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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

Steigende Krankenkassenbeiträge: Fast jeder Zweite für höhere Steuern auf Tabak und Alkohol
Neu
29.12.2022
Kellner serviert Bier in einer Bar

Steigende Krankenkassenbeiträge: Fast jeder Zweite für höhere Steuern auf Tabak und Alkohol

Brückentage 2023: Mehr Erholung durch schlaues Planen
12.12.2022
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Brückentage 2023: Mehr Erholung durch schlaues Planen
Kratzerpolituren im Test: Gute Mittel müssen nicht teuer sein
09.12.2022
Neuwagen Konfigurator
Kratzerpolituren im Test: Gute Mittel müssen nicht teuer sein
Elementarschaden-Pflichtversicherung: Bund und Länder uneins
09.12.2022
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Elementarschaden-Pflichtversicherung: Bund und Länder uneins
Senioren zahlen für die Kfz-Versicherung bis zu 145 Prozent mehr
08.12.2022
AdobeStock_471154649_Senioren mit Dokumenten
Senioren zahlen für die Kfz-Versicherung bis zu 145 Prozent mehr
Kfz-Versicherung: Wann ein Wechsel auch nach dem 30.11. möglich ist
30.11.2022
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Kfz-Versicherung: Selbstbeteiligung senkt Prämie um bis zu 36 Prozent
23.11.2022
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Kfz-Versicherung: Selbstbeteiligung senkt Prämie um bis zu 36 Prozent
Sommerreifen im Winter: Versicherungsschutz ist in Gefahr
18.11.2022
AdobeStock_238208600_Auto und Sonnenuntergang
Sommerreifen im Winter: Versicherungsschutz ist in Gefahr
Sprit sparen mit der Zwei-Wochen-Regel
11.11.2022
Benzinpreise
Sprit sparen mit der Zwei-Wochen-Regel

Mehr rund um Versicherungen

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.

  • Für die Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
    • elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Versicherungsunternehmens (vormals Deckungskarte)
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nicht bei allen Zulassungsstellen notwendig)

    Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
    • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
    • für abgemeldete Fahrzeuge: Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung

    Sie können auch eine andere Person mit der Fahrzeugzulassung beauftragen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vollmacht des Fahrzeughalters. Die mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragte Person muss neben dem eigenen Personalausweis auch den Personalausweis des Halters bzw. dessen Reisepass mit Meldebestätigung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

    Weitere Informationen: Kfz-Zulassung, elektronische Versicherungsbestätigung