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Gas- und Strompreisbremse: So funktioniert die Entlastung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strom- und Gaspreisbremse starten am 01.03.2023, gelten rückwirkend aber auch für die Monate Januar und Februar.
  • Der Staat deckelt den Gaspreis auf 12 Cent je kWh, den Strompreis auf 40 Cent je kWh. Der Preis gilt für jeweils 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
  • Von den Preisbremsen profitierst du automatisch. Der Anbieter verrechnet die Entlastung direkt mit dem Monatsabschlag.
  • Die Preisbremsen gelten zunächst für das gesamte Jahr 2023.

Inhalt dieser Seite
  1. Was bedeutet die Gaspreisbremse?
  2. Rechner Gaspreisbremse
  3. Was bedeutet die Strompreisbremse?
  4. Rechner Strompreisbremse
  5. Bedeutung für den Anbieterwechsel
  6. Ab wann gelten Gas- und Strompreisbremse?
  7. Wen entlastet die Strom- und Gaspreisbremse?
  8. Was tun, um von der Gas- und Strompreisbremse zu profitieren?
  9. FAQ zur Gas- und Strompreisbremse

Um dich bei den Energiekosten zu entlasten, hat der Staat verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben einer Einmalzahlung im Dezember sollen Preisbremsen für Strom und Gas die gestiegenen Kosten abfedern. Wir sagen dir, was die Gas- und Strompreisbremse für deinen Geldbeutel bedeutet.

Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte?

Der Staat deckelt den Gaspreis für private Haushalte auf 12 Cent je kWh, inklusive Steuern und Abgaben. Der niedrige Preis gilt für einen Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch zahlst du den Preis deines aktuellen Gastarifs. Die jährliche Grundgebühr fällt nicht unter die Gaspreisbremse.

So wird die Gaspreisbremse berechnet: Die Höhe der monatlichen Entlastung ergibt sich aus dem Produkt des Differenzbetrags (gültiger Arbeitspreis minus 12 Cent) und dem Entlastungskontingent (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) geteilt durch zwölf.

Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einem Arbeitspreis von 20 Cent sieht die Rechnung wie folgt aus:

(0,20 – 0,12) x (0,8 x 20.000) / 12 = 106,67 Euro.

Um diesen Betrag senkt dein Gasversorger den monatlichen Abschlag.

Haushaltsgröße mit 20 Cent Marktpreis
Jährlicher Verbrauch [kWh]
Gedeckelter Basistarif [kWh]
Entlastung pro Monat
Entlastung pro Jahr
Single 5.000 4.000 27 € 320 €
Ehepaar 12.000 9.600 64 € 768 €
Familie mit Kind 18.000 14.400 96 € 1.152 €
Familie im Reihenhaus mit 2 Kindern 20.000 16.000 107 € 1.280 €

Gaspreisbremse für den eigenen Verbrauch berechnen

Unser Rechner zeigt, wie hoch der staatliche Zuschuss zu deiner Gasrechnung ausfällt. Gib einfach deinen Vorjahresverbrauch in kWh, deinen Arbeitspreis in Cent und optional deinen Grundpreis in Euro ein. Liegt der Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 12 Cent, beziehst du bereits günstiges Gas und die Gaspreisbremse wird nicht aktiv.

Tipp: Heizenergie sparen lohnt sich doppelt!

Wer 2023 weniger verbraucht, kann dank der Preisbremse bei den Heizkosten gleich doppelt sparen. Senkst du deinen Verbrauch um 20 Prozent, dann gilt der Preisdeckel für deinen gesamten Verbrauch. Jede Kilowattstunde, die du darüber hinaus sparst, wird dir mit dem höheren Kilowattstundenpreis gutgeschrieben. Du verdienst also die Differenz aus dem höheren Arbeitspreis pro Kilowattstunde minus 12 Cent.

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Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

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  • Flexible Vertragslaufzeiten

  • Schnell und sicher wechseln

Was bedeutet die Strompreisbremse für Haushalte?

Auch bei Strom werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Preis von 40 Cent je kWh für private Haushalte gedeckelt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird der vereinbarte Arbeitspreis deines Stromvertrags fällig. Die jährliche Grundgebühr kommt noch obendrauf.

So wird die Strompreisbremse berechnet: Die Höhe der monatlichen Entlastung ergibt sich aus dem Produkt des Differenzbetrags (gültiger Arbeitspreis minus 40 Cent) und dem Entlastungskontingent (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) geteilt durch zwölf.

Bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh und einem Arbeitspreis von 50 Cent sieht die Rechnung wie folgt aus:

(0,50 – 0,40) x (0,8 x 4.000) / 12 = 26,67 Euro.

Um diesen Betrag reduziert dein Stromversorger den monatlichen Abschlag.

Haushaltsgröße mit 50 Cent Marktpreis
Jährlicher Verbrauch [kWh]
Gedeckelter Basisbedarf [kWh]
Entlastung pro Monat
Entlastung pro Jahr
Single 1.800 1.200 10 € 120 €
Ehepaar 2.800 2.240 19 € 224 €
Familie mit Kind 3.500 2.800 23 € 280 €
Familie im Reihenhaus mit 2 Kindern 4.000 3.200 27 € 320 €

Strompreisbremse für den eigenen Verbrauch berechnen

Unser Rechner zeigt, wie hoch der staatliche Zuschuss zu deiner Stromrechnung ausfällt. Gib einfach deinen Vorjahresverbrauch in kWh, deinen Arbeitspreis in Cent und optional deinen Grundpreis in Euro ein. Liegt der Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 Cent, beziehst du bereits günstigen Strom und die Strompreisbremse wird nicht aktiv.

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Stromvergleich
  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

  • Flexible Vertragslaufzeiten

  • Schnell und sicher wechseln

Was bedeuten die Preisbremsen für den Anbieterwechsel?

Auch mit Einführung der Strom- und Gaspreisbremse im kommenden Jahr kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Denn die gedeckelten Preise gelten nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den restlichen Bedarf werden weiterhin die teilweise sehr hohen Marktpreise fällig.

Wenn du absehbar deinen Energieverbrauch nicht senken kannst, prüfe einfach die Preisunterschiede zwischen den Versorgern und wechsle gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter. Bei vielen Anbietern erhältst du zusätzlich einen Bonus für deinen Wechsel.

Stromverbrauch von 4.000 kWh in 10115 Berlin (Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen)

Günstiger Anbieter (43,08 Cent/kWh)
Teurer Anbieter (89,30 Cent/kWh)
Wechsel-Ersparnis
Kosten pro Jahr ohne Strompreisbremse 1.723 € 3.572 € 1.849 €
Kosten pro Jahr inkl. Strompreisbremse 1.691 € 2.064 € 373 €

Gasverbrauch von 20.000 kWh in 10115 Berlin (Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen)

Günstiger Anbieter (19,18 Cent/kWh)
Teurer Anbieter (32,89 Cent/kWh)
Wechsel-Ersparnis
Kosten pro Jahr ohne Gaspreisbremse 3.835 € 6.578 € 2.743 €
Kosten pro Jahr inkl. Gaspreisbremse 2.758 € 3.308 € 550 €

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind befristet – zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Sobald die Deckelung der Preise ausläuft, kostet jede verbrauchte Kilowattstunde wieder den regulären Vertragspreis. Umso wichtiger ist es, spätestens dann einen günstigen Strom- und Gasvertrag zu haben.

Ab wann gelten Gas- und Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt ab Januar 2023. Die Auszahlung für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die notwendigen technischen Anpassungen bei den Versorgern aber erst im März 2023.

Die Gaspreisbremse startet im März 2023 und gilt dann rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Die Preisbremsen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist möglich, dies muss aber noch gesondert entschieden werden.

Wen entlastet die Strom- und Gaspreisbremse?

AdobeStock_190388782_Negative-StrompreiseDie Gaspreisbremse entlastet alle Haushalte in Deutschland, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen. Die Strompreisbremse von 40 Cent je kWh greift bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden.

Für größere Gewerbe und Unternehmen mit höheren Verbräuchen gibt es ebenfalls Entlastungen, es gelten aber andere Regelungen.

Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um von der Gas- und Strompreisbremse zu profitieren?

Von der Entlastung profitierst du automatisch – entweder über die Abrechnung deines Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung deines Vermieters.

Was ist die Dezember-Hilfe und wann wird diese erstattet?

Um die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Staat den Dezember-Gasabschlag für alle privaten Haushalte. Die Dezember-Hilfe fließt automatisch, der Versorger zieht den Abschlag nicht vom Konto ein. Dennoch gezahlte Beträge muss der Versorger in der nächsten Rechnung verrechnen. Mieter erhalten die Entlastung allerdings erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung.

Die Entlastung errechnet sich aus deinem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Vorjahresverbrauchs. Dazu kommt ein Zwölftel des Jahresgrundpreises.

Müssen die Entlastungen aus den Preisbremsen versteuert werden?

Die Entlastungen sind für viele Haushalte steuerfrei. Nur wer wegen der Höhe seines Einkommens den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer zahlt, muss die staatliche Hilfe versteuern. Für das Jahr 2022 liegt die Bruttojahresverdienstgrenze für Alleinstehende bei 75.000 Euro.

FAQ: Fragen und Antworten zur Gas- und Strompreisbremse

Wenn Sie neu eingezogen sind, wird der Vorjahresverbrauch der neuen Wohnung für die Strom- und Gaspreisbremse zugrunde gelegt. Es wird nicht der Verbrauch mit dem Verbrauch Ihres alten Wohnorts, sondern mit dem der bisherigen Mieter gerechnet. Sollte dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig sein, sollten Sie den Energieversorger kontaktieren und um eine Anpassung bitten.

Bei einer neuen Wohnung oder einem neuen Haus wird vom Verteilnetzbetreiber anhand des Standardlastprofils entsprechend dem Energieverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts eine Prognose des Verbrauchs erstellt. Sie ist die Basis für die Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse. Das gilt auch bei einer neuen Heizung.

Auch bei einem Anbieterwechsel gilt das Entlastungskontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der neue Versorger muss anhand einer Kopie der letzten Jahresrechnung oder durch eine Abfrage beim Netzbetreiber sicherstellen, das mit dem richtigen Vorjahresverbrauch gerechnet wird. Durch den neuen Strom- oder Gastarif ändert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde und damit auch der Entlastungsbetrag.

Trotz der Gas- und Strompreisbremse können Energieversorger ihre Preise nach wie vor ändern. Sie müssen sich dabei an die gleichen Ankündigungsfristen halten wie bisher. Das Bundeskartellamt soll sicherstellen, dass es nicht zu missbräuchlichen Preiserhöhungen kommt.

Für Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder anderen Brennstoffen heizen, wurde ein zusätzlicher Härtefall-Fonds eingerichtet. Die Mittel dafür kommen vom Bund, die Bundesländer sind zuständig für die Anträge und die Auszahlung der Hilfen. Bis zu einer Verdoppelung der Heizkosten müssen die Haushalte vollständig selbst bezahlen. Die darüberhinausgehenden Kosten übernimmt zu 80 Prozent der Staat.

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